Leerstandkosten berechnen anhand von Umsatzverlust

In diesem Fall verwenden wir ein simples Beispiel für die Berechnung der Leerstandskosten: die unbesetzte und umsatzgenerierende Berater-Position eines Steuerberaters. Hierbei ist einfach nur die abrechenbaren Stundensätze, die nicht erfüllt wird, während die Position unbesetzt bleibt, heranzuziehen. Der entgangene Gewinn aus der Beratung entspricht den Leerkosten.

Rechenbeispiel:

Ein Unternehmen hat gerade ein Steuerberater verloren. Die Person erhielt eine jährliche Vergütung von 120.000 €, was 30 % der Nettoeinnahmen (nach Steuer) betrug. Das Unternehmen geht davon aus, dass die Besetzungszeit 65 Arbeitstage betragen wird.

  1. Schritt: Berechnung des entgangenen Gewinns auf ein Jahr

120.000 € Vergütung / 30 * 100 = 400.000 € Nettoeinnahmen

400.000 € Nettoeinnahmen – 120.000 € Gehalt = 280.000 € entgangener Gewinn

  1. Schritt: Berechnung des entgangenen Gewinns auf die Besetzungszeit

280.000 € / 260 Arbeitstage * 65 Tage geschätzte Zeit bis Neubesetzung = 70.000 € Leerkosten für 65 Tage

Unterm Strich entstehen dem Unternehmen also 70.000 € Leerkosten für eine Stelle, die 65 Tage unbesetzt bleibt.

Weitere Leerstandskosten

Doch neben den Leerstandskosten aufgrund von Umsatzverlusten, gibt es weitere Positionen, die berücksichtigt werden müssen. Denn interne Mitarbeiter*innen in Verwaltung, Assistenten u.ä könnten durch den Einbruch der Beratung nicht voll ausgelastet sein. Es entstehen Leerläufe, obwohl die Mitarbeiter*innen weiterhin die gleichen Gehälter beziehen. Hier wird es schon deutlich schwieriger, die Kosten aufzudecken.

Eine gute Kostenstellenrechnung bringt hier Licht ins Dunkel. Denn durch diese kann in Erfahrung gebracht werden, wie stark innerbetriebliche Ressourcen an einer Dienstleistung gebunden sind. Sind die Fixkosten niedrig, und es dominieren hauptsächlich variable Kosten die Buchhaltung, wirkt sich der Ausfall der Mitarbeiter*innen weniger stark aus. Umgekehrt gehen, mit hohen Fixkosten, auch deutlich höhere Leerstandskosten einher.